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Informationen zum Sammeln von Pilzen


Pilze stehen unter dem Schutz des Naturschutzgesetzes

Der Schutz des Gesetzes bedeutet nicht, dass man Pilze nicht sammeln dürfte. Die Bayerische Verfassung garantiert in Artikel 141 jedem Bürger das Recht, sich in der freien Natur zu bewegen und wildwachsende Feld- und Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang zu sammeln.

Das in dieser Verfassung garantierte Recht des Pilzesammelns hat jedoch Grenzen.

So ist es verboten:

  • Pilze ohne vernünftigen Grund zu entnehmen oder zu zerstören oder gar ihre Bestände zu verwüsten (Artikel 15, Absatz 1, des Bayerischen Naturschutzgesetzes).


  • Pilze in einer über das ortsübliche Maß hinausgehende Menge zu sammeln (Artikel 141, Absatz 3, Satz 1, der Bayerischen Verfassung).


  • Pilze ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde für gewebliche Zwecke zu sammeln (Artikel 7, Absatz 1, Naturschutz-Ergänzungsgesetz).




  • Wer die Unsitte übt, die Walddecke aufzuwühlen, um auch noch die kleinsten, kaum Fingerhut großen Pilzchen herauszuholen, zerstört in sträflicher Weise und nachhaltig das Pilzwachstum im Boden.


    Die Speisepilzsammler werden oft dafür verantwortlich gemacht, dass Pilzbestände zurückgegangen oder Pilzarten örtlich ausgestorben sind. In diesem Zusammenhang wird dann die Forderung nach Sammelverboten laut. Unkenntnis, oft stehen aber die Interessen der Jäger und Waldbesitzer dahinter, die ihre Reviere vor Störungen schützen wollen. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse belegen:
    Wenn Pilze sachgerecht und schonend gesammelt werden, schadet das dem Myzel überhaupt nicht!

    Die Hauptursachen für den mancherorts gravierenden Artenrückgang sind vielmehr in den verschlechterten Umweltbedingungen d. h. Lebensbedingungen zu suchen. Die Vergiftung der Böden durch den sauren Regen, überhöhter Nährstoffeintrag durch intensive Landwirtschaft, erkennbar an der zunehmenden Verkrautung unserer Wälder u.a. mit Brennesseln und Brombeergestrüppen, Grundwasserabsenkungen, forstliche Monokulturen, Abholzung von alten Baumbeständen und nicht zuletzt die Vernichtung naturnaher Lebensräume lassen die Pilzflora immer mehr verarmen.



    Divieto Raccolta Funghi - Pilze sammeln verboten!

    So ist es schon in Teilen Südtirols, aus welchen Gründen auch immer. Soll es bei uns auch soweit kommen? Nein!
    Deshalb die Bitte: Helfen Sie mit, die Pilzflora zu erhalten!


    Pilze nicht wahllos zusammenraffen!
    Sammeln Sie Qualität nicht Quantität!


    Beim Sammeln von Pilzen sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Von unbekannten Arten nur einige Exemplare (junge und ältere) entnehmen!


  • Alte, verfaulte, verschimmelte Pilze stehen lassen!


  • Unbekannte Pilze nicht abschneiden, sondern den vollständigen Fruchtkörper sorgfältig aus dem Boden entfernen. Die Entnahmestelle anschließend mit Erde, Laub zudecken.


  • Pilze vorsichtig behandeln, unnötiges Anfassen vermeiden (wichtige Merkmale können dadurch unkenntlich werden)


  • Unbekannte Pilze von Speisepilzen getrennt sammeln und transportieren.


  • Machen Sie sich Fundnotizen! Laub- oder Nadelwald? Mischwald? Merken Sie sich beispielsweise die Baumart(en) am Wuchsort. Manche Pilzarten, die sogenannten Mykorrhizapilze, wachsen nur unter ganz bestimmten Bäumen.


  • Versuchen Sie die Pilze, anhand der Ihnen zur Verfügung stehenden Literatur, vorab zu bestimmen! Sie können Ihre Erkenntnisse anschließend in der Beratungsstelle überprüfen lassen.



  • Sollten Sie nicht gleich oder erst am nächsten Tag eine Beratungsstelle aufsuchen können:
  • Sorgen Sie dafür, dass das Sammelgut frisch bleibt.
    Aufpassen: durchnäßte Pilze verschimmeln besonders unter Wärmeinwirkung rasch!


  • Verhindern Sie, dass die Pilze austrocknen. Legen Sie die diese in eine Plastikdose mit Deckel oder wickeln Sie die Pilze in Aluminiumfolie.


  • Lagern Sie die Pilze an einem kühlen Ort, beispielsweise im Gemüsefach eines Kühlschranks, in einem kalten Keller oder über Nacht auf dem Balkon.



  • Die Beratungsstellen der Stadt München beraten Sie gerne, kostenlos, aber sie sind keine Pilzsortierstellen.

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    Stand: 20.03.2008